Zarische Truppen, Krasnaja Poljana, 21.5.1864

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Sonntag, 7. Februar 2016

Presseratsbeschwerde: TAZ - Interview mit Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber über "Blutrache"

Am 6.2.2016 wurde von mir folgendes Schreiben an den Presserat versandt:

                                                                                                  



                                                                                                      Istanbul, den 6.2.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich Beschwerde einreichen im Sinne des Pressekodex und bitte Sie, die notwendigen Überprüfungen vorzunehmen.

Beanstandete Veröffentlichung

Titel: Psychologin über Blutrache. „Eine grandios-narzisstische Geste“. Womit wird die Selbstjustiz gerechtfertigt? Die Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts über Gerechtigkeit und kollektive Kränkungen.

Genre: Interview

Verantwortlicher Journalist/Interviewführung: Johannes Pitsch

Interviewte: Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber (Sigmund-Freud-Institut in Frankfurt/Main)

Datum: 7.2.2015 (ohne Uhrzeitangabe)

Erscheinungsort: die tageszeitung (TAZ), online unter: http://www.taz.de/!5021542/

Grund der Beanstandung

Diskriminierung von Minderheiten/volksverhetzende Wirkung


Begründung:

Das Interview verfolgt offenkundig das Ziel, die Charlie Hebdo-Attentate in einen weiteren soziopolitischen Rahmen einzuordnen und im Rückgriff auf wissenschaftliche Theorien der Öffentlichkeit in ihren Ursachen verständlicher zu machen – und damit auch indirekt Anregungen für künftige Präventionsarbeit zu geben. Durch die Taz selbst (Überschrift, Unterzeile, Fragestellungen, Bildunterschrift) wird hierbei von Anfang an das Phänomen des internationalen Terrorismus, das sich gegen staatlich organisierte Gesellschaften richtet, primär als Kommunikationsstrategie zu verstehen ist und weitgehend ein Phänomen der Moderne bzw. Postmoderne darstellt, mit der Institution der Blutrache vermischt und diese dann wiederum mit individualpsychologischen Zuständen und gruppenpsychologischen Phänomenen (im Text: „Wut“, „Rache“, „Kränkungen“) in Verbindung gebracht.

„Blutrache“ ist üblicherweise ein Forschungsgebiet für Ethnologen oder historisch arbeitende Kulturwissenschaftler, es handelt sich bei ihr um einen Mechanismus zur Konfliktaustragung und -beilegung, wie er für segmentäre bzw. staatsferne Gesellschaften typisch ist. Sie folgt einem mündlich überlieferten, teils auch schriftlich fixiertem Kodex, dient der Herstellung bzw. Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Normen und Ordnungen unter Bedingungen der Abwesenheit eines zentralstaatlichen Gewaltenmonopols und hebt sich damit von außergesetzlichen Willkürakten („Selbstjustiz), die gegen eine bestehende gesellschaftliche oder staatliche Ordnung gerichtet sind, ab. Die Blutrache ist Bestandteil eines Rechtssystems, auch wenn dieses westlichen Gesellschaften - mittlerweile - fremd erscheinen mag und die Blutrache selbst modernen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwiderläuft. Demzufolge kann man sehr wohl – jenseits kulturrelativistischer Befindlichkeiten - die Sinnhaftigkeit der entsprechenden Normen und Regeln hinterfragen oder sogar deren Abschaffung fordern, sollte man aber konzeptual zwischen „Terrorismus“ als politischem Phänomen, „Blutrache“ als innerhalb bestimmter Gesellschaftsformen vertretener soziopolitischer Institution und individual- oder gruppenpsychologisch motivierten Straf- und Gewalttaten trennen.

Eine Ineinssetzung bzw. Inbezugsetzung , wie sie in der TAZ de facto vorgenommen wird, knüpft an veraltete, wissenschaftlich diskreditierte Lehren aus dem 19./ beginnenden 20. Jahrhundert an, insbesondere an die Völkerpsychologie in ihrer Verbindung mit Kulturevolutionismus. Im Kern beinhalteten diese Lehren die Vorstellung einer Stufenabfolge menschlicher Zivilisation und das Postulat, daß andere (außereuropäische) Völker auf früheren Evolutionsstufen ständen. Man glaubte, daß die Völker, mit denen man im Zuge der Kolonialisierung in Kontakt gekommen war, in Bezug auf westeuropäische Gesellschaften sozusagen „lebendige“ Vergangenheit seien und sich im Vergleich mit den moderneren ,fortgeschritteneren Europäern durch eine mangelnde geistige/intellektuelle und emotionale Reife auszeichnen würden und etwa auch – in einer Parallele zur kindlichen Entwicklung – durch mangelnde Affektkontrolle auffielen. Institutionen wie „Blutrache“ in diesem Sinne als „kulturelle Regression in archaische Zeiten“ (Leuzinger-Bohleber) darzustellen, wie dies in der fraglichen TAZ-Veröffentlichung geschieht, gilt in der heutigen Ethnologie nicht mehr als angemessen. Des weiteren werden die von Redaktion und der Interviewten vorgenommenen Verknüpfungen auch nicht näher explifiziert bzw. mit Bezugnahme auf konkrete Sachzusammenhänge hinreichend begründet.

Vor diesem theoretischen Hintergrund oder Setting, das, soweit ersichtlich, von der TAZ selbst so gewählt wurde, werden im Verlauf des Interviews ethnisch und religiös definierte Kollektive in die Nähe von Straftaten bzw. terroristische Akte oder deren Gutheißung gerückt. Ich beziehe mich im folgenden konkret auf die Aussagen, die auf „Tschetschenien“ und „muslimische Gläubige“ in Tschetschenien bezogen sind, da hier mein eigenes Arbeitsgebiet und meine Fachkompetenzen am stärksten berührt sind. Die entsprechende Passage wird eingeleitet durch die explizite Frage des TAZ-Journalisten nach „Kränkungen“ und „kollektivpsychologische[n] Ursachen“ für die Tatsache, daß andernorts (in der TAZ-Veröffentlichung geographisch und religiös konnotiert, wie etwa die Formulierung „in der muslimischen Welt“ und die Bildunterschrift „In Afghanistan zeigt sich die Wut von Demonstranten gegen „Charlie Hebdo“” belegen) die Anschläge auf Charlie Hebdo „als verhältnismäßig wahrgenommen“ worden seien. Ich zitiere:

Johannes Pitsch:
Die Attentate stießen nicht überall auf Unverständnis, sondern wurden als verhältnismäßig wahrgenommen. Könnten die Kriege des sogenannten Westens in der muslimischen Welt und die Dämonisierung des Islams kollektivpsychologische Ursachen dafür sein?“
Marianne Leuzinger-Bohleber:
Ja, so gab es zum Beispiel in Tschetschenien Demonstrationen gegen Charlie Hebdo, in denen muslimische Gläubige die Karikaturisten beschuldigten, den Propheten und damit gläubige Muslims beleidigt zu haben. Dadurch trügen sie eine Mitschuld an ihrer Ermordung. Bei diesen Demonstranten spielen vermutlich die kollektiven Kränkungen durch die „Kriege des sogenannten Westens“ gegen Irak oder islamistische Terrorgruppen wie die IS durchaus eine Rolle.“
Auf einer faktischen, pragmatischen Ebene ist diese Darstellung verzerrend, da sie die Repressivität des Kadyrow-Regimes und damit die „Freiwilligkeit“ derartiger Demonstrationen ignoriert und dadurch – weitgehend im Sinne Putins – eine scheinbare Mehrheit an Tschetschenen zu „Terrorismusverstehern“ macht. Angesichts der Tatsache, daß die tschetschenische Exilregierung über ihren Vertreter Akhmed Zakayev die Attentate umgehend als „brutal“ und „inhuman“ verurteilt hatte und überdies noch betonte, daß Tschetschenen sehr gut nachvollziehen könnten, was es heiße, wenn im Zuge eines Streben nach Freiheit und Demokratie Journalisten und Menschenrechtler Gewalttaten zum Opfer fielen, mutet die Herstellung eines Zusammenhangs zu einer „tiefe[n] Enttäuschung an westlichen Werten“ (Leuzinger-Bohleber) hier geradezu grotesk an. Damit werden politische Zusammenhänge entstellt wiedergegeben, bis hin zu ihrer Verkehrung ins genaue Gegenteil.
Auf einer theoretisch-analytischen Ebene fällt auf, daß die Darstellung Leuzinger-Bohlebers an kolonialrassistische Stereotypen des 19. Jahrhunderts anschließt, insbesondere an die des „rachsüchtigen Tschetschenen“. Der Topos des gewaltaffinen, kriminellen und unbeherrschten Nordkaukasiers reicht zurück in die Zeit der Eroberung des Kaukasus durch das Zarenreich. In deren Zuge haben sich tiefsitzende kulturelle Codes herausgebildet, die auch dann aktiviert werden, wenn sich der Verwender deren Implikationen nicht oder nicht voll bewußt ist. Das Bild des unbeherrschten und unbeherrschbaren, rachsüchtigen, impulsiven Nordkaukasiers hatte u.a. die Funktion, die ordnungsstiftende und zivilisierende Rolle der russischen Militärverwaltung hervorzuheben und damit die russische Eroberung zu legitimieren. In seiner Extremform bildete es Teil genozialer Diskurse, diente der Vorbereitung, Durchführung und nachträglichen Rechtfertigung einer Politik der Massaker, der Hungerblockade, der Vertreibungen und der (zumindest kulturellen) Exterminierung. Heutigen Nordkaukasiern sind diese diskursiven Zusammenhänge durchaus noch präsent.

In Anbetracht dieser Tatsachen möchte ich Sie bitten, zu überprüfen, inwiefern hier, d.h. insbesondere mit dem Rekurs auf kolonialrassistische Stereotypen, Ziffer 1 („Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde“), Ziffer 10 („Religion, Weltanschauung, Sitte“) und Ziffer 12 („Berichterstattung über Straftaten“) des deutschen Pressekodexes verletzt wurden. Meines Erachtens wird im vorliegenden Interview mittels verzerrender Fragestellungen und Deutungsweisen ein - sachlich nicht gegebener Zusammenhang - zwischen tschetschenischer „Mentalität“ (so möchte ich Leuzinger-Bohlebers Ausführungen hier einmal sinngemäß zusammenfassen) und einem terroristischen Verbrechen hergestellt bzw. ein solcher zumindest dem Leser gegenüber insinuiert. Mit dem vorliegenden Interview wird ethnische und religiöse Stereotypenbildung befördert und werden bereits vorhandene Vorurteile gegenüber den erwähnten Gruppen geschürt und „wissenschaftlich“ bestätigt. Die Veröffentlichung ist damit, gerade zu Zeiten von Bewegungen wie Pegida, geeignet, ein friedliches Zusammenleben innerhalb Deutschlands zu gefährden und dort volksverhetzende Wirkung zu entfalten. Ich sehe die Aufgabe von Medien gerade auch in der Aufklärung über derartige Sterotypen und Klischees und deren ideengeschichtliche Herkunft wie auch deren aktuelle politische Nutzbarmachung (Instrumentalisierung) und bin der Ansicht, daß hier das vorliegende Interview einen gegenteiligen Effekt hat.

Mir ist bewußt, daß Interviews oftmals die Funktion haben, die „Meinungen“ und Positionen bestimmter Personen abzubilden, unabhängig davon, ob diese Meinungen und Positionen nun faktisch korrekt bzw. nachvollziehbar oder ethisch teilbar sind, sowie daß hier dann entsprechend das Gebot der Meinungsfreiheit greift. Allerdings handelt es sich meiner Auffassung nach im vorliegenden Fall weniger um ein personenbezogenes, denn um ein sachzentriertes Interview. Das Interview hat die Gestalt einer Kommentierung bzw. Analyse des Zeitgeschehens aus Expertensicht und konzentriert sich gerade nicht darauf, eine bestimmte Wissenschaftlerin und die von ihr betriebene Forschung vorzustellen. Berücksichtigt werden sollte auch, daß Aussagen von Akademikern in einer modernen Informationsgesellschaft für gewöhnlich ein besonders hohes Maß an Autorität und Legitimität besitzen, einem allgemeinen Publikum „Wahrhaftigkeit“ signalisieren und daß ihnen hiermit in besonderem Maße eine meinungsbildende Wirkung zukommt.

Meiner Auffassung nach hat die TAZ auch selbst in erheblichem Maße ihre eigene Sorgfaltspflicht (Ziffer 2, Pressekodex) verletzt. Daß in der Interviewführung bedeutsame Fehler gemacht wurden, wurde hier bereits in der Form angesprochen, daß der Interviewer mit seinen Fragen und Stichworten bereits selbst einen einen fragwürdigen Rahmen absteckt. Frau Leuzinger-Bohleber hat sich bedauerlicherweise an etlichen Stellen (nicht überall) hierauf eingelassen. Hiermit in Zusammenhang stehend ist zu beobachten, daß die im Interview berührten Themengebiete zu einem beträchtlichen Teil nicht mit den Fachkompetenzen bzw. dem akademischen Profil der Interviewten übereinstimmen, die konkrete Themenstellung für eine Psychologin eher ungeeignet und unvorteilhaft war. Zu bemängeln ist insbesondere, daß die TAZ weder durch Nachfragen während des Interviews noch durch eine nachträglich hinzugefügte Begleitnotiz kenntlich gemacht hat, wo sich Frau Leuzinger-Bohleber als Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts äußert und wo sie lediglich ihrer persönlichen, auf Laienurteilen basierenden Meinung Ausdruck verleiht (wie eben in oben zitierter Passage zu Tschetschenien). Für den Laienleser dürfte damit kaum nachvollziehbar sein, welche der im Interview getroffenen Aussagen denn auch tatsächlich wissenschaftlich untermauert sind. Auch sollte Wissenschaftsjournalismus, und hierum handelt es sich strenggenommen, auf wissenschaftliche Standards Rücksicht zu nehmen und veraltete Theorien nicht einem allgemeinen Publikum als aktuellen Kenntnisstand anbieten.

Auf die Mängel des Interviews aus fachlicher Sicht war die TAZ von mir bereits in Kurzform, u.a. per email, bereits hingewiesen worden, hat hierauf aber nicht reagiert bzw. sogar entsprechende Leserkommentare meinerseits einfach gelöscht, so daß zusätzlich fraglich ist, ob die TAZ hier nicht ihre Pflicht zur Richtigstellungverletzt hat (Ziffer 3 „Richtigstellung“ , evtl. zusätzlich Ziffer 2.6 „Leserbriefe“, Ziffer 2.7 „Nutzerbeiträge“ des Pressekodexes). Diese Nichtkorrektur dürfte auch praktische Relevanz haben insofern, als Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber u.a. in der Traumaarbeit mit Flüchtlingen tätig ist. Sie und andere sollten auf die – zugegebenerweise bei uns noch wenig bekannten – entsprechenden Klischees und Stereotypen sowie deren kolonialgeschichtliche Herleitung hingewiesen werden. Ansonsten besteht Gefahr, daß Flüchtlinge aus der Rußländischen Föderation und Syrien (dort existierte bislang eine nordkaukasische Diaspora) in deutschen Hilfseinrichtungen bzw. von Psychologenseite mit genau denjenigen Stereotypen und rassistischen Klischees konfrontiert werden, die in ihrer Heimat nicht nur weitverbreitet sind und dort für ein feindseliges Klima sorgen, sondern unter Umständen sogar als Rechtfertigung für Repression, Verfolgung und Folter gedient haben.

Da die von mir hier angesprochenen Sachverhalte und Zusammenhänge bzw. die Themengebiete, die von meinen Ausführungen berührt werden, einer allgemeinen Öffentlichkeit eher unbekannt sein dürften, habe ich mir erlaubt, als Ergänzung zum gegenwärtigen Schreiben meine Kritikpunkte an der fraglichen Publikation noch einmal gesondert in einem Blogtext (abrufbar unter: http://sochi2014-nachgefragt.blogspot.com.tr/2016/02/der-rachsuchtige-tschetschene-wie-die_6.html) zu benennen. Bitte beachten Sie, daß Sie dort auch die entsprechenden Belege und Verweise auf die Fachliteratur finden.



Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

                                                                      Irma Kreiten, Historikerin und Ethnologin (M.A.)